Deutschlands Düngeverordnung (DÜV) in FARMDOK – Teil I
Ermittlung des Düngebedarfs, 170 kg/ha Stickstoffobergrenze, Mindestlagerkapazität
Die neue Düngeverordnung in Deutschland (in Kraft seit 1. Juni 2017) verlangt Landwirten viel ab – von der Weiterbildung über Änderungen und Auflagen bis hin zur Anpassung des Betriebskonzeptes an die neuen Rahmenbedingungen. FARMDOK unterstützt Sie bei den komplizierten und aufwendigen Regelungen und macht Ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen einfacher. Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen wie FARMDOK Sie dabei unterstützen kann.
- Ermittlung des Düngebedarfs
- Mindestlagerkapazität für Wirtschaftsdünger
- Prüfung der 170 kg/ha Stickstoffobergrenze
- Nährstoffvergleich (siehe Teil II)
- Stoffstrombilanz (siehe Teil II)
Ermittlung des Düngebedarfs
Vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen ist der Düngebedarf nach Düngeverordnung §4 zu ermitteln. Das dafür vorgegebene Kalkulationsschema und die Basisdaten stehen in FARMDOK mit der Funktion Anbauplanung zur Verfügung (Mehr… > Anbauplan). Entsprechend der gewählten Kultur wird automatisch der Nährstoffbedarf bei durchschnittlicher Ertragslage ermittelt. Für folgende Faktoren sind Zu- und Abschläge auf den Basiswert anzurechnen:
- Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
- im Boden verfügbare Stickstoffmengen (Nmin, eigene Proben/vergleichbare öffentliche Werte)
- Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat (gemessen am Humusgehalt)
- Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre
- Nährstoffwirkung der Vorfrucht, Vorkultur bzw. Zwischenfrucht
Auch den Besonderheiten für Grünland- und Feldfutterbau wird in FARMDOK Rechnung getragen. Sind die Eingaben gepflegt, errechnet FARMDOK für jeden Schlag den Stickstoff- und Phosphordüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha, welcher als Grenzwert für eine folgende Düngeplanung dient. Düngemaßnahmen werden der Planung in FARMDOK gegenübergestellt und somit ist die Nährstoffbilanz immer zur Hand, sowohl im Büro als auch am Smartphone am Feld.
Mindestlagerkapazität für Wirtschaftsdünger
Für flüssige Wirtschaftsdünger einschließlich Gärreste sind am Betrieb Lagerkapazitäten vorgeschrieben die eine Lagerung über mindestens sechs Monate ermöglichen (Düngeverordnung §12). Für Festmist und Kompost sind ab 2020 zwei Monate Lagerkapazität sicherzustellen. Der notwendige Mindestlagerraum wird aus folgenden Einflussgrößen berechnet:
- Tierart und -bestand
- Entmistungssystem – Gülle/Mist/Jauche
- Einstreumenge – gering/mittel/hoch
- Landwirtschaftlich gen. Fläche
- Anzahl der Weidetage
- Niederschlags- und Abwasser; Silagesickersäfte; nicht abpumpbare Lagermengen
- Zu- und Verkäufe von Wirtschaftsdünger
- Lagervereinbarungen mit Dritten
Der tierische Düngeranfall wird in FARMDOK aus dem Tierbestand ermittelt. Die Tierkategorie kann unter „Nutztiere“ (Mehr… > Düngeverordnung) bequem aus einem Katalog gewählt werden. Nach Auswahl von Entmistungssystem und Eingabe des Tierbestandes sowie der Weidetage berechnet FARMDOK automatisch die erforderliche Mindestlagerkapazität.
Prüfung der 170 kg/ha Stickstoffobergrenze
Bei der Aufbringung von Stickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdüngern ist der Grenzwert von max. 170 kg N/ha und Jahr einzuhalten (§ 6). Für die Berechnung können Stall- und Lagerverluste von den Nährstoffen im Wirtschaftsdünger abgezogen werden. Die FARMDOK-Funktion „Grenzwert 170 kg N/ha“ (in der Web-App unter Mehr… > Düngeverordnung) bietet folgende zwei Möglichkeiten der Berechnung.
Der Nährstoffanfall aus der Tierhaltung wird aus dem Tierbestand ermittelt, der unter „Nutztiere“ in FARMDOK eingeben wurde. Die Nährstoffwerte je Tier entsprechen den in der Düngeverordnung angegebenen Mindestwerten und ist auch die Standard-Einstellung in FARMDOK.
Stehen anerkannte Untersuchungsergebnisse über den Nährstoffgehalt im Wirtschaftsdünger oder anerkannte Werte der regionalen Behörden zur Verfügung, so kann die Kontrolle des 170 kg Grenzwertes auch auf diese Werte bezogen werden. Die Berechnungsmethode kann unter „weitere Einstellungen“ geändert werden.
Zu- und Verkäufe tierischer Wirtschaftsdünger können in der Berechnung berücksichtigt werden. Auch dem Spezialfall Kompost wird in FARMDOK Rechnung getragen: Die durch Kompost aufgebrachte Stickstoffmenge kann im Bedarfsfall auf drei Jahre aufgeteilt werden. Die in drei Jahren aufgebrachte Nährstoffmenge darf in Summe 510 kg N/ha nicht überschreiten.
FARMDOK bietet auch die Funktion zur Ermittlung des Nährstoffvergleichs und der Stoffstrombilanz. Mehr dazu lesen Sie hier: Deutschlands DÜV in FARMDOK – Teil II
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an den FARMDOK Support (support@farmdok.com)